Ostseebad Boltenhagen:
Strandzugänge 1 und 21 - 22, die Hauptsaion beginnt hier am 15. Mai und endet am 30. September.
Erholungsort Zierow:
100 m westlich des Hauptstrandes ist ein Hundestrand ausgewiesen. An diesem herrscht keine Leinenpflicht. Am östlichen Ende des bewirtschafteten Strandbereichs, etwa in Höhe des Campingplatzes, finden Sie einen weiteren Hundestrand allerdings mit der Pflicht zum Anleinen. Die Hauptsaison beginnt am 01. April und endet am 30. September.
Ostseebad Insel Poel:
Ausgewiesene Hundestrände befinden sich in Timmendorf/ Strand ab Surfschule in Richtung Neuhof, am Schwarzen Busch ab Strandzugang „Moorwiese“ in Richtung Neuhof und ab Strandzugang neben dem „Kurhaus“ in Richtung Gollwitz, sowie Gollwitz ab Leuchtturm in Richtung Am Schwarzen Busch. Es gilt eine generelle Leinenpflicht in alles öffentlichen Bereichen und Hundestränden in der Hauptsaion vom 01. Mai bis 30. September. Außerhalb dieser Saison allerdings dürfen Sie Ihren Hund am Hundestrand ohne Leine austoben.
Ostseebad Rerik:
Strandzugänge 1 - 2 (Wustrower Hals) uns 9 - 10 (Liebesschlucht). Die Saison beginnt am 01. Mai und endet am 30. September. Es herrscht eine allgemeine Leinenpflicht auf öffentlichen Plätzen, an Hundestränden und auf dem Küstenwanderweg bis zur Teufelsschlucht.
Ostseebad Kühlungsborn:
Auf den Strandabschnitten 1, 12-13, 25-28 darf Ihr Hunde ohne Leine toben. Angeleint dürfen Sie gemeinsam in der Hauptsaion vom 01. Mai bis 31. Oktober zwischen 20 Uhr und 8 Uhr am gesamten Strand spazieren gehen.
Seebad Heiligendamm:
Die Strandabschnitte westlich des Grand Hotel und der Abschnitt 7 befinden sich jeweils an der Steilküste und sind somit nur über Treppen erreichbar.
Ostseebad Börgerende:
An den Strandabschnitten 1 - 2 und 7 - 8 dürfen Sie Ihren Hund mitführen. Die Saison beginnt am 01. April und endet am 30. September. Das ganze Jahr über gilt am Strand Leinenpflicht.
Ostseebad Nienhagen:
Westlich der Promenade, nach einem kleinen Spaziergang durch den Gespensterwald, erreicht man über einen natürlichen Abgang ein Strandstück, dass Sie mit Ihrem Hund besuchen können. Außerhalb der Saison vom 01. Mai bis 30. September dürfen Sie auch am Hauptstrand spazieren.
Seebad Warnemünde:
Am Strandabschnitt 27 - 31 und 36 - 38 in der Höhe von Dietrichshagen sowie die Abschnitte 10 - 12 in Hohe Düne. Die Saison beginnt am 01. Mai und endet am 30. September. Innerhalb dieser Zeit ist zusätzlich eine eingeschränkte Erlaubnis zum Betreten des Abschnitts 8 - 10 in der Zeit zwischen 21 Uhr und 9 Uhr gegeben.
Ostseebad Markgrafenheide:
östlich des Abschnitts 34 dürfen Sie gemeinsam mit Ihrem Hund toben. In der Saison vom 01.Mai bis 30. September dürfen Sie außerdem den Abschnitt 24 - 25 von 20 Uhr bis 8 Uhr nutzen.
Ostseeheilbad Graal-Müritz:
An den Abschnitten 8-9, 18-19, 36-38 und 46-47 finden Sie mit Hund Abkühlung. Die Saison reicht vom 01. Mai bis 30. September. Es herrscht eine allgemeine Leinenpflicht ganzjährig im gesamten Stadtgebiet und am Strand. Zum freien Toben wird ein Hundewald empfohlen. Die umzäunte Hundeauslaufzone befindet sich in der Rostocker Heide zwischen Graal-Müritz und Rostock. Die Benutzung des Hundewaldes ist kostenlos.